Bava Kamma 64

Kapitel 64

א בואו ונצא לקראת כלה מלכתא ואמרי לה לקראת שבת כלה מלכתא רבי ינאי מתעטף וקאי ואמר בואי כלה בואי כלה:
1 Kommt, wir wollen die Königin-Braut empfangen gehen. Manche sagen: die Königin-Braut Šabbath empfangen gehen. R. Jannaj pflegte sich einzuhüllen, stehen zu bleiben und zu sprechen: Komm, Braut, komm, Braut.
ב <big><strong>מתני׳</strong></big> המבקע ברה"ר והזיק ברה"י ברה"י והזיק ברה"ר ברה"י והזיק ברה"י אחר חייב:
2 <b>W</b><small>ENN JEMAND</small> [H<small>OLZ</small>] <small>AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE SPALTET UND IN</small> P<small>RIVATGEBIET</small> S<small>CHADEN ANRICHTET, ODER IN</small> P<small>RIVATGEBIET, UND AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE</small> S<small>CHADEN ANRICHTET, ODER IN</small> P<small>RIVATGEBIET, UND IN EINEM ANDEREN</small> P<small>RIVATGEBIETE</small> S<small>CHADEN ANRICHTET, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> וצריכא דאי תנא המבקע ברה"י והזיק ברה"ר משום דשכיחי רבים אבל מרה"ר לרה"י דלא שכיחי רבים אימא לא
3 GEMARA. Und [alle Fälle sind] nötig. Würde er nur den Fall gelehrt haben, wenn jemand [Holz] auf Privatgebiet spaltet und auf öffentlichem Gebiete Schaden anrichtet, [so könnte man glauben,] weil da das Publikum verkehrt, nicht aber, wenn von einem öffentlichen Gebiete aus nach einem Privatgebiete, wo kein Publikum verkehrt.
ד ואי תנא מרה"ר לרה"י משום דמעיקרא שלא ברשות עביד אבל מרשות היחיד לרה"ר דברשות עביד אימא לא
4 Würde er nur den Fall gelehrt haben, wenn von einem öffentlichen Gebiete nach einem Privatgebiete, [so könnte man glauben,] weil dies von vorherein unbefugt erfolgt ist, nicht aber, wenn von einem Privatgebiete aus nach einem öffentlichen Gebiete, wo er dies mit Befugnis tat.
ה ואי תנא הנך תרתי הא משום דשכיחי רבים והא משום דשלא ברשות אבל מרה"י לרה"י אחר דלא שכיחי רבים ומעיקרא ברשות אימא לא צריכא:
5 Würde er nur diese beiden Fälle gelehrt haben, [so könnte man glauben,] in dem einen Falle, weil da das Publikum verkehrt, und im anderen Falle, weil es unbefugt erfolgt ist, nicht aber wenn aus einem Privatgebiete nach einem anderen Privatgebiete, wo kein Publikum verkehrt und es von vornherein mit Befugnis erfolgt ist. Daher [sind sie alle] nötig.
ו ת"ר הנכנס לחנותו של נגר שלא ברשות ונתזה בקעת וטפחה על פניו ומת פטור ואם נכנס ברשות חייב
6 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ohne Befugnis in den Laden eines Tischlers eintritt und ein Span abprallt und ihm ins Gesicht schlägt und er stirbt, so ist dieser frei; ist er aber mit Befugnis eingetreten, so ist er schuldig. —
ז מאי חייב א"ר יוסי בר חנינא חייב בד' דברים ופטור מגלות
7 Was heißt schuldig? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Er ist die vier Zahlungen zu leisten verpflichtet und frei von der Verbannung.
ח לפי שאין דומה ליער יער זה לרשותו נכנס וזה לרשותו נכנס זה לרשות חבירו נכנס
8 Dies gleicht nämlich nicht dem Falle vom Walde; beim Walde tritt dieser in ein ihm zur Verfügung stehendes Gebiet und jener in ein ihm zur Verfügung stehendes Gebiet, während er hierbei in ein fremdes Gebiet eingetreten ist.
ט אמר רבא ק"ו ומה יער זה לדעתו נכנס וזה לדעתו נכנס נעשה כמי שנכנס לדעת חבירו וגולה זה שלדעת חבירו נכנס לא כל שכן
9 Raba sprach: Es ist ja [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: in einen Wald tritt dieser aus eigenem Belieben und jener aus eigenem Belieben ein, dennoch ist es ebenso, als würde jener auf seine Aufforderung eingetreten sein und er muß in die Verbannung, um wieviel mehr dieser, auf dessen Aufforderung der andere eingetreten ist.
י אלא אמר רבא מאי פטור מגלות דלא סגי ליה בגלות והיינו טעמא דרבי יוסי בר חנינא משום דהוי ליה שוגג קרוב למזיד
10 Vielmehr, erklärte Raba, unter frei von der Verbannung ist zu verstehen, für ihn ist die Verbannung nicht ausreichend, und der Grund des R. Jose b. Ḥanina ist, weil dies eine Unvorsätzlichkeit ist, die an Vorsätzlichkeit grenzt.
יא מתיב רבא הוסיף לו רצועה אחת ומת הרי זה גולה על ידו והא הכא דשוגג קרוב למזיד הוא דאיבעי אסוקי אדעתיה דמייתי אינשי בחדא רצועה וקתני הרי זה גולה אמר רב שימי מנהרדעא דטעי במנינא
11 Raba wandte ein: Wenn er ihm einen Streich zuviel versetzt hat und dieser gestorben ist, so wird er dieserhalb verbannt. Dies ist ja ebenfalls eine Unvorsätzlichkeit, die an Vorsätzlichkeit grenzt, denn er sollte daran denken, daß ein Mensch infolge eines Streiches sterben könne, und er lehrt, daß er verbannt werde!? R. Šimi aus Nehardea͑ erwiderte: Wenn er sich beim Zählen geirrt hat.
יב טפח ליה רבא בסנדליה אמר ליה אטו הוא מני והתניא גדול שבדיינין קורא והשני מונה והשלישי אומר הכהו
12 Da klapste ihn Raba mit seiner Sandale und sprach zu ihm: Zählt er denn!? Es wird ja gelehrt: Der oberste der Richter liest [den Schriftabschnitt] vor, der zweite zählt und der dritte spricht: schlage.
יג אלא אמר רב שימי מנהרדעא דטעה דיינא גופיה
13 Vielmehr, erklärte R. Šimi aus Nehardea͑, wenn der Richter selbst sich geirrt hat.
יד מיתיבי הזורק את האבן לרה"ר והרג הרי זה גולה והא הכא דשוגג קרוב למזיד הוא דאיבעי ליה אסוקי אדעתיה דברה"ר שכיחי אינשי וקתני הרי זה גולה
14 Man wandte ein: Wenn jemand einen Stein auf öffentliches Gebiet wirft und einen tötet, so wird er verbannt. Dies ist ja eine Unvorsätzlichkeit, die an Vorsätzlichkeit grenzt, denn er sollte daran denken, daß auf öffentlichem Gebiete Menschen verkehren, und er lehrt, er werde verbannt!?
טו אמר רב שמואל בר יצחק בסותר את כותלו
15 R. Šemuél b. Jiçḥaq erwiderte: Wenn es beim Niederreißen einer Wand geschah. —
טז איבעי ליה עיוני בסותר בלילה
16 Er sollte doch aufpassen!? — Wenn er sie nachts niederreißt. —
יז בלילה נמי איבעי ליה עיוני בסותר את כותלו ביום לאשפה
17 Nachts sollte er ja ebenfalls aufpassen!? — Wenn er die Wand am Tage niederreißt und sie auf einen Schuttplatz wirft. —
יח האי אשפה ה"ד אי דשכיחי רבים מזיד הוא ואי לא שכיחי רבים אנוס הוא
18 Von welchem Schuttplatze wird hier gesprochen: verkehrt da das Publikum, so ist dies ja Vorsätzlichkeit, und verkehrt da kein Publikum, so ist dies ja ein Mißgeschick!?
יט אמר רב פפא [לא צריכא אלא] באשפה העשויה להפנות בלילה ואינה עשויה להפנות ביום ואיכא דמיקרי ויתיב מזיד לא הוי דהא אינה עשויה להפנות ביום אנוס נמי לא הוי דהא איכא דמיקרי ויתיב
19 R. Papa erwiderte: Wenn es ein Schuttplatz ist, auf dem man nachts abzutreten pflegt und am Tage nicht, nur kommt es vor, daß mancher da auch am Tage abtritt; Vorsätzlichkeit ist es nicht, da man auf ihm nicht am Tage abtritt, Mißgeschick ist es ebenfalls nicht, da es vorkommt, daß mancher da auch am Tage abtritt.
כ רב פפא משמיה דרבא מתני לה ארישא הנכנס לחנותו של נגר שלא ברשות ונתזה לו בקעת וטפחה לו על פניו ומת פטור אמר רבי יוסי בר חנינא חייב בארבעה דברים ופטור מגלות
20 R. Papa bezieht dies im Namen Rabas auf den Anfangsatz: Wenn jemand ohne Befugnis in den Laden eines Tischlers eintritt und ein Span abprallt und ihm ins Gesicht schlägt und er stirbt, so ist er frei. Hierzu sagte R. Jose b. Ḥanina: Er ist die vier Zahlungen zu leisten verpflichtet und frei von der Verbannung.
כא מאן דמתני לה אסיפא כ"ש ארישא ומאן דמתני לה ארישא אבל אסיפא כיון דברשות חייב גלות
21 Wer dies auf den Schlußsatz bezieht, nach dem gilt dies um so mehr vom Anfangsatze, und wer dies auf den Anfangsatz bezieht, nach dem gilt dies nicht vom Schlußsatze, denn da dieser mit Befugnis eingetreten ist, so muß er in die Verbannung. –
כב ומי חייב גלות והתניא הנכנס לחנותו של נפח ונתזה ניצוצות וטפחה לו על פניו ומת פטור ואפילו נכנס ברשות
22 Muß er denn in die Verbannung, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand in den Laden eines Schmiedes eintritt und Funken sprühen und ihm ins Gesicht schlagen und er stirbt, dieser frei sei, selbst wenn er mit Befugnis eingetreten war!? –
כג הכא במאי עסקינן בשוליא דנפחי שוליא דנפחי למקטלא קאי כשרבו מסרהב בו לצאת ואינו יוצא
23 Hier wird von einem Schmiedelehrling gesprochen. – Ist denn ein Schmiedelehrling dem Tode freigegeben!? – Wenn sein Meister ihn zum Hinausgehen auffordert und er dies nicht tut. –
כד ומשום דרבו מסרהב בו לצאת למיקטליה קאי כסבור יצא אי הכי אחר נמי
24 Ist er denn, weil sein Meister ihn zum Hinausgehen auffordert, dem Tode freigegeben!? – Er glaubt dann, er sei hinausgegangen. – Demnach sollte dies auch von einem anderen gelten!? –